Der Zentralverband der Deutschen Seehafenbetriebe (ZDS) begrüßt es, dass Landstrom für Seeschiffe während der Liegezeiten in deutschen Seehäfen vom 1. Januar 2021 an deutlich günstiger werden soll. Das geht aus dem Referentenentwurf zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2021) hervor, in dem der EEG-Umlagebetrag für Strom auf 20 Prozent begrenzt werden soll. Das soll für Seeschiffe gelten, die den Strom für ihren Schiffsbetrieb selbst verbrauchen.
Hintergrund ist, so der ZDS, dass Schiffe auch während der Liegezeiten in Häfen zum Teil erhebliche Mengen an Strom benötigen, den sie üblicherweise mit Hilfe ihrer schiffseigenen Hilfsdiesel beziehungsweise Generatoren unter Verwendung fossiler Kraftstoffe selbst erzeugen. Die dabei entstehenden Abgase trügen in den Hafenstädten erheblich zur Beeinträchtigung der Luftqualität bei. Eine alternative Landstromversorgung von Schiffen ermögliche die Abschaltung der schiffseigenen Generatoren während der Liegezeiten in Häfen, sei aber deutlich teurer als der von den Schiffen selbst erzeugte Strom.
„Nur wenn die Kosten für die Landstromversorgung von Schiffen nicht wesentlich höher liegen als die für den Betrieb der Schiffsgeneratoren, werden Schiffsbetreiber diese umweltfreundliche Technologie nutzen“, schreibt der Seehafenverband. Die Begrenzung der EEG-Umlage trage erheblich dazu bei, die Kosten entsprechend zu reduzieren und die Akzeptanz bei den Schiffsbetreibern zu erhöhen.
Die Begrenzung der EEG-Umlage ist allerdings an Bedingungen geknüpft. Sie gilt ausschließlich für Strom, der an Seeschiffe geliefert wird. Dieses darf nicht dauerhaft für einen längeren Zeitraum an einem Liegeplatz festmachen. Außerdem wird sie angewendet, wenn im letzten Kalenderjahr die Strommenge, die die Landstromanlage an Seeschiffe geliefert hat und auf den Seeschiffen verbraucht worden ist, mehr als 1 GWh betragen hat.
Am 23. September soll sich das Bundeskabinett mit dem Entwurf zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes befassen. Noch in diesem Jahr soll der Gesetzgebungsprozess abgeschlossen sein, so dass das EEG 2021 Anfang nächsten Jahres in Kraft treten kann.
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