Newsletter März

 

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Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Mitglieder und Freunde der Logistikinitiative MV,

leider müssen wir die für den 04.06.2020 geplante Baltic Logistics Conference 2020 verschieben. Die Situation um die Ausbreitung des Corona-Virus lässt es nicht zu, unsere größte Verbandsveranstaltung im Juni durchzuführen. So sehr wir uns auch darauf gefreut haben, die BLC mit Ihnen gemeinsam bei sommerlichen Temperaturen zu erleben, hat doch letztlich die Sicherheit und Gesundheit unserer Mitglieder und Partner stets obersten Vorrang.

Das Corona-Virus stellt unsere Wirtschaft vor eine historische Herausforderung. Wir erleben das abrupte Ende unzähliger wirtschaftlicher Aktivitäten, wir müssen dem Zusammenbruch etlicher Lieferketten tatenlos zusehen und durchleiden in der Folge einen gleichzeitigen Angebots- und Nachfrageschock. Gerade jetzt kommt es darauf an zusammenzustehen und in gemeinsamer Verantwortung zu handeln und zu denken. Auch darum ist es uns sehr wichtig, die Baltic Logistics Conference und die anderen Veranstaltungen noch in diesem Jahr nachzuholen und unbeirrt zuversichtlich an der Planung und Organisation festzuhalten.

 

Wir wünschen allen beste Gesundheit oder schnelle Genesung. Wir hoffen und wünschen ferner, dass wir schnellstmöglich wieder normal arbeiten können.


Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team der Geschäftsstelle der Logistikinitiative Mecklenburg-Vorpommern e.V                                 

 

­ ­ ­ ­ Wir sagen #DANKE! ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­

#DANKE

Unsere Helden! Sie sind diejenigen, die unsere tägliche Versorgung auf Hochtouren halten. Ohne Sie würde unser alltäglichesLeben nicht funktionieren. Das Team der Logistikinitiative möchte #Danke sagen, an alle Helden in dieser schwierigen Zeit. Unterstützen Sie die Helden und teilen Sie das Video in den sozialen Netzwerken.

 

 

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Aktuelle Themen in der Logistik

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Was machen die Fahrschulen?

Die Entscheidung des Energieministeriums vom 20.03.2020 zur Verlängerung der Verfallsfristen für Fahrschulausbildung, abgeschlossene Prüfungen und Prüfaufträge für den Erwerb von Fahrerlaubnissen nach der Fahrerlaubnis-Verordnung.Bei Fahrschulunterricht und Prüfungen zum Erwerb der Fahrerlaubnis handelt es sich um Zusammenkünfte und Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich gemäß § 6 der Verordnung der Landesregierung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus vom 17.03.2020. Das heißt, dass während des Geltungsbereichs der SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung der Fahrschulunterricht und Prüfungen zum Erwerb der Fahrerlaubnis untersagt sind.

Die offizielle Entscheidung des Energieministerium finden Sie hier. 

Sonntagsfahrverbot

Am Dienstag, 10. März, verständigte sich das Bundesverkehrsministerium (BMVI) mit den 16 Landesverkehrsministern und Vertretern der in der Verkehrswirtschaft tätigen Verbände auf eine bundesweite Aussetzung des Sonntagsfahrverbots für Lkw. Dieses soll bis mindestens Ende April gelten.

 

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