Die Entscheidung des Energieministeriums vom 20.03.2020 zur Verlängerung der Verfallsfristen für Fahrschulausbildung, abgeschlossene Prüfungen und Prüfaufträge für den Erwerb von Fahrerlaubnissen nach der Fahrerlaubnis-Verordnung steht fest. Bei Fahrschulunterricht und Prüfungen zum Erwerb der Fahrerlaubnis handelt es sich um Zusammenkünfte und Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich gemäß § 6 der Verordnung der Landesregierung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus vom 17.03.2020. Das heißt, dass während des Geltungsbereichs der SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung der Fahrschulunterricht und Prüfungen zum Erwerb der Fahrerlaubnis untersagt sind.

